“Die Schule soll stets danach trachten, dass der
junge Mensch sie als harmonische Persönlichkeit
verlasse, nicht als Spezialist.”
Albert Einstein
Städtische Gesamtschule - Remscheid | Brüderstraße 6-8 | DE-42853 Remscheid
Albert-Einstein-Schule Remscheid
Städtische Gesamtschule Remscheid, Sekundarstufen I und II
Brüderstraße 6-8 | DE-42853 Remscheid
Tel. Jahrgänge 7 - 13: 02191 / 461 250 Geb. I
Tel. Jahrgänge 5 - 6: 02191 / 461 25 250 Geb. II
Inhalt
1 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR INKLUSION AN DER AES
1.1 WAS IST INKLUSION?
1.2 LEITGEDANKE DER INKLUSION AN UNSERER SCHULE
1.3 ERZIEHEN
1.4 LEISTUNG MESSEN
1.5 BERATEN
1.6 BERUFSORIENTIERUNG
2 RAHMENBEDINGUNGEN
2.1 ORGANISIEREN
3 UNTERRICHTSENTWICKLUNG
3.1 UNTERRICHTEN
3.2 UMGANG BEI AUFFÄLLIGKEITEN IM EMOTIONAL- UND SOZIALVERHALTEN
3.3 FÖRDERN PLANEN
4 KOMMUNIKATIONSSTRUKTUREN
4.1 KOMMUNIZIEREN
1 Allgemeine Angaben zur Inklusion an der AES
1.1 Was ist Inklusion?
Das
Schulgesetz
NRW
fordert
im
§
2,
das
Regelschulsystem
so
einzurichten,
dass
es
den
Bedürfnissen
aller
Menschen
gleichermaßen
gerecht
wird.
Die
Schule
als
inklusiver
Ort
„fördert
die
vorurteilsfreie
Begegnung
von
Menschen
mit
und
ohne
Behinderung.“
(Schulgesetz
NRW
§
2
(5))
Das
gemeinsame
Unterrichten
und
Erziehen
aller
Schüler:innen
soll
die
Regel
darstellen,
zusätzlich
werden
Schüler:innen
mit
Förderbedarf
individuell
gefördert.
Der
Bildungsauftrag
ist
darauf
gerichtet, die Schüler:innen individuell den Lernvoraussetzungen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen.
„Eine
inklusive
Pädagogik
sortiert
erst
gar
nicht
aus.
Strukturen
und
Didaktik
sind
von
vornherein
auf
die
unterschiedlichen
Bedürfnisse
der
Schüler:innen
und
auf
individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet.“ (Schulgesetz NRW § 2 (5))
1.2 Leitgedanke der Inklusion an unserer Schule
Förderlernende
sind
gleichberechtigte
Lernende
der
AES.
Die
Lehrkräfte
der
allgemeinen
Schule
und
der
Sonderpädagogik
arbeiten
in
gemeinsamer
Verantwortung
an
der
Umsetzung
der
allgemeinen
und
sonderpädagogischen
Ziele.
Die
Umsetzung
der
Fördermaßnahmen
obliegt
allen
Beteiligten.
Innere
und
äußere
Differenzierung wird im Rahmen der Notwendigkeit ermöglicht.
An unserer Schule berücksichtigen wir gemeinsames Leben und Lernen unter Berücksichtigung von Individualität und Persönlichkeit der einzelnen Schüler:innen.
Wir fördern:
•
Soziale Integration
•
Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl
•
Realistische Selbsteinschätzung durch Kennenlernen und Erfahren eigener Stärken und Schwächen
•
Selbstständigkeit
•
Erlernen grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf die vielfältigen und wechselnden Anforderungen der praktischen Lebenswelt vorbereiten
•
Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen
•
Gesellschaftliche Normen und Werte anerkennen und beachten, regelgerechtes Verhalten, angemessenes Sozialverhalten
•
Erwerb sozialer Kompetenzen
•
Kommunikation
•
Kooperationsfähigkeit und Hilfsbereitschaft
•
Gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien
•
Respekt vor der Würde anderer
•
Toleranz und Akzeptanz gegenüber Heterogenität
•
Unterstützung der körperlichen Entwicklung und Gesundheit
•
Motorik
•
Wahrnehmung
•
Ernährung
•
Gesundheitliche Aufklärung
•
Förderung der Kreativität
Der grundlegende Leitgedanke ist: „Jeder soll andere so behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte, und Verantwortung für sein Handeln übernehmen.“
1.3 Erziehen
Vornehmliches
Ziel
ist
es,
möglichst
viele
Situationen
so
zu
gestalten,
dass
sie
mit
allen
Lernenden
gemeinsam
erlebt
werden
können.
Erzieherische
Maßnahmen
gelten für alle
Lernenden. Die Schulordnung der AES legt die Hauptregeln und Umgangsformen des Zusammenlebens fest.
Es gibt verschiedene erzieherische Unterstützungsmaßnahmen, um auf die Lernenden individuell einzugehen:
- FUF (Fachunabhängige Förderung) in Jahrgang 5 und 6
- Trainingsraumkonzept (in Jahrgang 5 und 6)
- Klassenrat
- Klassencoaching in Jahrgang 5 und 6
- Teamtage in verschiedenen Klassenstufen
- Streitschlichterkonzept
- Peers
Der
Elternarbeit
wird
eine
große
Bedeutung
beigemessen.
Neben
zweimal
jährlich
stattfindenden
Elternsprechzeiten
werden
die
Sorgeberechtigten
bei
Bedarf
telefonisch angesprochen und zu Zusatzterminen eingeladen. Darüber hinaus hat jeder Sorgeberechtigte die Möglichkeit in Fachkonferenzen mit zu arbeiten.
1.4 Leistung messen
Zielgleich
unterrichtete
Förderlernende
schreiben
die
in
den
Fachkonferenzen
auf
jede
Lernstufe
bezogenen
Klassenarbeiten.
Bei
zieldifferent
unterrichteten
Lernende (LE, GG) wird die Leistungsüberprüfung individuell angepasst und ohne Schulnoten bewertet.
Jährliche Überprüfung des Förderbedarfs
Der
Förderbedarf
entsprechender
Lernenden
wird
jährlich
auf
den
Zeugniskonferenzen
am
Ende
des
Schuljahres
überprüft.
Als
Arbeitsgrundlage
dient
das
Formular
„jährliche
Überprüfung
des
Förderbedarfs“,
welches
im
Vorfeld
von
der
Abteilungsleitung
an
die
Klassenlehrkräfte
ausgeteilt
wird.
Dieses
Formular
wird
zusammen
mit den Textzeugnissen in der Förderakte, durch die Klassenlehrkräfte abgeheftet.
Zeugnisse
Zielgleich unterrichtete Förderlernende erhalten ein Notenzeugnis.
Förderlernende
die
zieldifferent
unterrichtet
werden,
bekommen
pro
Halbjahr
ein
Textzeugnis,
anstatt
eines
Notenzeugnisses.
Der
Abgabetermin
ist
im
Jahresterminplan
festgehalten.
Eine
Kopie
des
Zeugnisses
wird
in
die
Lernenden
Akte
des
Lernenden
geheftet.
Die
einzelnen
Zeugnistexte
zum
Fach,
sowie
kurze
Angaben
zu
Lern-,
Arbeits-
und
Sozialverhalten
werden
von
den
unterrichtenden
Lehrkräften
in
Absprache
und
Zusammenarbeit
mit
den
Förderlehrkräften
verfasst.
Die
Texte
werden
abschließend
namentlich
gekennzeichnet.
Die
Texte
zu
Lern-
und
Arbeitsverhalten
sowie
Sozialverhalten
vervollständigen
die
Klassenlehrkräfte
mit
Unterstützung
der
Förderlehrkräfte.
Die
Klassenlehrkräfte
sammeln
die
Zeugnistexte
der
unterrichtenden
Lehrkräfte
ein,
fügen
sie
zu
dem
fertigen
Zeugnis
zusammen
und
schicken
es
an
die
Abteilungsleitung.
Die
Abteilungsleitung
ist
für
das
Drucken
der
Zeugnisse
verantwortlich.
Die
Zeugnisvordrucke
werden
den
Klassenlehrkräften zur Verfügung gestellt.
Hinweise zur Erstellung von Textzeugnissen befinden sich auf dem Server der AES.
Lernende,
die
in
Klasse
10
an
einem
besonderen
Bildungsgang
zum
Erwerb
eines
dem
Hauptschulabschlusses
nach
Klasse
9
gleichwertigen
Abschluss
teilnehmen,
erhalten
ein
Textzeugnis
mit
den
entsprechenden
Noten.
Dabei
ist
darauf
zu
achten,
dass
die
erbrachte
Leistung
den
Anforderungen
der
Klasse
9
und
nicht
der
Klasse 10 entspricht.
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche
dienen
dazu,
dass
Lernende
mit
einer
Schwierigkeit
(z.B.
auch
Autismus-Spektrum-Störung
und
LRS)
und/oder
mit
sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf
ihre
Fähigkeiten
in
Bezug
auf
die
Anforderungen
der
jeweiligen
Ausbildungs-
undPrüfungsordnungen
der
allgemeinen
Schule
abrufen
können.
Lernende
mit
sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf
haben
das
Recht
auf
volle
Teilhabe
am
allgemeinen
Bildungssystem.
Damit
verbunden
bleibt
der
Anspruch
auf
bestmögliche
sonderpädagogische,
therapeutische
oder
pflegerische
Unterstützung
oder
Nachteilsausgleiche.“
(Sonderheft
Inklusion
01/14.S.6)
Nachteilsausgleiche
sollen
so
ausgerichtet
sein,
dass
begründete
Benachteiligungen
ausgeglichen
werden
und
Chancengleichheit
entsteht.
Sorgeberechtigte
oder
Lehrkräfte
beantragen
einen
Nachteilsausgleich
bei
der
Schulleitung.
Nach
Rücksprache
und
Beratung
im
Rahmen
der
Klassen-/Zeugniskonferenz
entscheidet
die
Schulleitung
über
Art
und
Umfang
eines
zu
gewährenden
Nachteilsausgleiches.
Der
Nachteilsausgleich
wird
zu
Beginn
jeden
Schuljahrs
festgelegt
und
ist
für
alle
Lehrkräfte
verbindlich.
In
der
Lernenden
Akte
wird
der
Nachteilsausgleich
dokumentiert,
nicht
aber
auf
dem
Zeugnis.
Die
gesetzliche
Grundlage
zur
Erteilung
eines
Nachteilausgleiches für Lernende mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ergibt sich unter anderem aus § 19.
1.5 Beraten
Die
Förderlehrkräfte
sind
Ansprechpartner:innen
für
das
gesamte
Kollegium
bei
förderpädagogischen
Fragestellungen
und
Diagnostik.
Individuelle
Beratungstermine
mit
Lehrkräften
sowie
Hospitationstermine
sind
in
jeder
Lerngruppe
möglich.
Für
die
Beratung
aufgrund
von
auffälligem
Lern-
oder
Sozialverhalten
von
Lernenden
ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf ist folgender Ablauf vorgesehen:
o Die ratsuchende Lehrkraft meldet ihren Bedarf bei der Abteilungsleitung der entsprechenden Lernstufe an.
o Im nachfolgenden Beratungsgespräch werden Rückfragen geklärt und Handlungsmöglichkeiten diskutiert.
o Eventuell wird ein Hospitationstermin der Förderlehrkräfte im Unterricht vereinbart.
o Reflexion
o Im Falle eines notwendigen AO-SF-Antrages steht die Förderlehrkraft den durchführenden Lehrkräften beratend zur Seite.
Jede
Förderlehrkraft
hält
eine
Wochenstunde
zu
Beratungszwecken
für
Lehrkräfte
im
Stundenplan
bereit.
Diese
kann
zeitlich
flexibel
organisiert
werden.
In
den
Jahrgangsstufen
5/6,
7/8
und
9/10
findet
einmal
wöchentlich
eine
Beratungsstunde
statt.
An
dieser
Sitzung
sind
die
Abteilungsleitungen,
die
Beratungslehrkräfte,
die Sozialpädagog:innen und bei Bedarf die Förderlehrkräfte beteiligt.
1.6 Berufsorientierung
Lernende
in
ihrer
beruflichen
Orientierung
und
Lebensplanung
zu
unterstützen
ist
Ziel
des
für
alle
Lernende
verbindlichen
NRW-Landesprojektes
„Kein
Abschluss
ohne Anschluss“ (KAoA).
Das
Projekt
setzt
in
Jahrgang
8
mit
folgenden
Standardelementen
zur
beruflichen
Orientierung
in
unserer
Schule
ein:
Potenzialanalyse,
Berufsfelderkundung
und
Beratung. Das Programm KAoA-STAR gilt für Lernende mit Bedarf an förderpädagogische Unterstützung in den Bereichen
•
Geistige Entwicklung (GG)
•
Hören und Kommunikation (HK)
•
Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
•
Sehen (SE)
•
Sprache (SQ)
•
Autismus-Spektrum-Störung
•
und/oder anerkannter Schwerbehinderung
Lernende
mit
sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfen
LE
und
ES
werden
den
Trägern,
welche
die
Potenzialanalyse
und
Berufsfelderkundung
durchführen,
gemeldet,
damit
diese
sich
auf
die
Zielgruppe
einstellen
können.
Als
Teil
dieses
Konzeptes
bietet
KAoA-STAR
(„KAoA
–
Schule
trifft
Arbeitswelt“)
darüber
hinaus
ab
dem
drittletzten
Schulbesuchsjahr
eine
besondere
Unterstützung
und
Begleitung
im
Sinne
einer
förderspezifischen
Umsetzung
der
Berufsorientierung
in
unserer
Schule.
Dabei
richtet
sich
KAoA-STAR
an
jene
Lernende
mit
den
Förderschwerpunkten
GG,
KME,
HK,
SE
und
SQ
sowie
an
solche
mit
anerkannter
Autismus-Spektrum-
Störung oder einer ausgewiesenen Schwerbehinderung.
Die
Teilnahme
an
KAoA-STAR
beschließen
die
Klassenlehrkräfte
und
die
Förderkräfte
gemeinsam
mit
den
Sorgeberechtigten
der
jeweiligen
Lernende
in
einem
individuellen
Beratungsgespräch,
was
i.
d.
R.
im
zweiten
Halbjahr
des
siebten
Jahrgangs
stattfindet.
Das
Ergebnis
dieses
Beratungsgespräches
wird
schriftlich
dokumentiert,
wobei
die
Möglichkeit
besteht,
nachträglich
einmal
zwischen
den
beiden
Systemen
KAoA
und
KAoA-STAR
zu
wechseln.
KAoA-STAR
wird
durch
Mitarbeiter:innen
des
Integrationsfachdienstes
der
Stadt
Remscheid
unterstützt,
die
mit
der
Schule,
den
Sorgeberechtigten
und
den
Lernenden
zusammenarbeiten
und
sie
über
den
gesamten
Berufsorientierungsprozess
hinweg
begleiten.
Neben
den
Standardelementen
Potenzialanalyse,
Berufsfelderkundung,
Beratung
und
dem
später
folgenden
Praktikum
können
bei
Bedarf
flankierende
Hilfen
für
die
Lernenden
in
Anspruch
genommen
werden,
wie
Berufsorientierungsseminare
oder
arbeitsplatzbezogene Kommunikationstrainings.
Praktikum
Neben
der
Berufsvorbereitung
KAoA
und
KAoA-STAR
machen
alle
Lernende
der
Jahrgangsstufe
9
zu
einem
festgelegten
Termin
ein
dreiwöchiges
Betriebspraktikum.
Weitere
Praktika
für
die
Förderlernende
mit
dem
Unterstützungsschwerpunkten
Lernen
undGeistige
Entwicklung
sind
möglich,
sofern
diese
nicht
den
Schulabschluss
(möglicher
Hauptschulabschluss
nach
Klasse
9)
gefährden.
Bei
Bedarf
kann
in
Jahrgang
10
für
diezieldifferent
unterrichteten
Förderlernende
ein
Tagespraktikum,
welches
regelmäßig
ein-
bis
zweimal
wöchentlich
stattfindet,
durchgeführt
werden.
Dies
dient
der
Berufserkundung
und
-
eingliederung
in
ein
gewünschtes
Berufsfeld
dienen.
Die
Sorgeberechtigten
müssen
dazu
ihr
Einverständnis
geben.
Lernende,
die
nicht
an
der
ZP
10
teilnehmen,
machen
in
dieser
Zeit
ein
weiteres
zweiwöchiges
Praktikum.
Für
die
zieldifferent
unterrichteten
Förderlernenden
gibt
es
eine
gesonderte
Praktikumsmappe,
die
den
Voraussetzungen
individuell
angepasst werden kann.
Die Praktikumsmappe befindet sich auf dem Server der AES.
2 Rahmenbedingungen
2.1 Organisieren
Differenzierungsräume
Zur
äußeren
Differenzierung
werden
Differenzierungsräume
benötigt.
In
den
Jahrgängen
5/6
stehen
in
Gebäude
II
zwei
Förderräume
und
eine
kleine
Küche
im
„Kinderhaus“ zur Verfügung.
In
Gebäude
I
gibt
es
zwei
Förderräume
angrenzend
an
die
Klassenräume
R125
und
R225.
Der
Raum
216
dient
als
Förderraum
und
ist
entsprechend
ausgestattet.
Diese Räume dienen als
Differenzierungsraum
für
Einzel-
und
Gruppenbetreuung
und
als
Rückzugsraum,
um
zeitnah
und
flexibel
Beratungsgespräche
mit
Lernenden
und
Sorgeberechtigten
führen zu können.
Stundenplangestaltung.
Die
Förderlehrkräfte
gestalten
unter
Berücksichtigung
der
Bedürfnisse
der
Förderlernenden
die
Verteilung
ihrer
Wochenstunden
im
Stundenplan
selbst.
Ihr
Stundenplan
ist
flexibel
und
kann
verändernden
Bedürfnissen
angepasst
werden.
Dazu
können
gegebenenfalls
die
Einrichtung
von
Differenzierungskursen oder feste Zeiträume zur Verhaltensevaluation von
Schülern
mit
dem
Förderschwerpunkt
ES
gehören.
In
den
Fächern
der
Fächergruppe
I
ist
möglichst
Doppelbesetzung
anzustreben.
Auf
Grund
der
Beratungstätigkeit
zu
förderpädagogischen
Fragestellungen
und
Diagnostik
ist
es
notwendig,
dass
die
Förderlehrkraft
ihren
Einsatz
(Doppelbesetzung,
beratende
Tätigkeit,
Differenzierungskurs)
flexibel
an
die
Gegebenheiten
und
im
Sinne
aller
Beteiligten
anpassen
kann.
Die
Förderlehrkraft
wird
nicht
zur
allgemeinen
Vertretung
eingesetzt. In Ausnahmefällen kann sie eine kurzfristige Vertretung in einer Klasse mit ihr vertrauten Förderlernende übernehmen.
Klassenbildung in Jahrgang 5
Die
Beratungslehrkraft
führt
im
Frühjahr
Gespräche
mit
den
Klassen-
und
Förderlehrkräften
der
Grundschulen,
um
anamnestisches
Vorwissen
für
die
Verteilung
der
Förderlernenden
in
die
fünften
Klassen
und
deren
weitere
Förderplanung
berücksichtigen
zu
können.
Bei
Bedarfkann
eine
Förderlehrkraft
die
Beratungslehrkraft
dabei
unterstützen.
Ein
Team
aus
Schulleitungsmitgliedern,
Beratungs-
und/oder
Förderlehrkräfte
führt
mit
jedem/jeder
aufzunehmende
Lernenden
ein
Gespräch
und
notiert
besondere
Stärken
oder
Bedürfnisse.
Bei
der
Klassenbildung
dienen
diese
Gesprächsnotizen,
neben
den
Grundschulzeugnissen,
als
Grundlage
der
Zuordnung
zu
einer
Klasse.
Die
Klassenbildung
wird
durch
die
Schulleitung
durchgeführt
und
es
wird
auf
Ausgewogenheit
in
unterschiedlichen
Bereichen
Wert
gelegt.
Nach
den
Herbstferien
werden
die
Lehrkräfte
der
Grundschulen
und
der
Förderschulen
zu
einem
Austausch
mit
den
neu
unterrichtenden
Klassenlehrkräften
des Jahrgangs 5 eingeladen. Alle zukünftigen Klassenlehrkräfte haben die Möglichkeit,die ihnen zugewiesenen Lernenden im Grundschulunterricht zu erleben.
Elternsprechtage
Zweimal
jährlich
finden
Mitte
Mai
und
Mitte
November
Elternsprechtage
statt.
Die
Förderlehrkräfte
stehen
für
vereinbarte
Termine
und
spontane
Gespräche
in
dieser
Zeit
zur
Verfügung.
Dazu
wird
ihnen
ein
gesonderter
Raum
zur
Verfügung
gestellt,
der
im
Raumplan
vermerkt
wird.
Nach
Absprache
können
die
Gespräche
mit
den
Sorgeberechtigten
auch
gemeinsam
mit
den
entsprechenden
Klassenlehrkräften
durchgeführt
werden.
Gestaltung
und
Planung
von
Unterricht
Die
Unterrichtsinhalte
legt
die
Lehrkraft
der
Allgemeinschule
fest.
Differenzierungsmaßnahmen
und
Veränderungen
der
Inhalte
für
die
Förderlernende
legt
die
Lehrkraft, in Absprache mit der Förderlehrkraft fest.
Schulabschlüsse
Förderschwerpunkt Lernen (LE)
•
Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9
Zum
Ende
der
Jahrgangsstufe
9
entscheidet
die
Zeugniskonferenz,
ob
die
betroffenen
Lernenden
in
Jahrgang
10
an
dem
Bildungsgang
zum
Erwerb
eines
dem
Hauptschulabschluss
nach
Klasse
9
gleichwertigen
Abschlusses
teilnehmen
können.
Dies
ist
der
Fall,
wenn
erwartet
werden
kann,
dass
sie
aufgrund
ihrer
Leistungsfähigkeit
und
Gesamtentwicklung
diesen
Abschluss
erreichen
können.
Zusätzlich
müssen
die
Lernenden
im
Jahrgang
9
im
Fach
Englisch
unterrichtet
worden
sein.
Schüler,
die
an
diesem
Bildungsgang
teilnehmen,
werden
in
allen
Unterrichtsfächern
entsprechend
der
Hauptschulkriterien
nach
Klasse
9
bewertet.
Es
gelten
die
Vorgaben
entsprechend
der
§35-36
AO-SF
NRW.
Die
genauen
Anforderungen
sind
dort
nachzulesen.
Es
wird
angestrebt,
die
Lernenden
am
Unterricht
des
Klassenverbandes
teilnehmen
zu
lassen.
In
Unterrichtsfächern
mit
besonderem
Unterstützungsbedarf
erfolgt
die
Förderung
abhängig
von
Gruppengröße
und
Leistungsfähigkeit in innerer oder äußerer Differenzierung (siehe § 37 AO-SF NRW)
•
Alle weiteren Lernenden erhalten nach Absolvierung der Klasse 10 einen Abschluss des Bildungsgangs Lernen.
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG)
Am
Ende
der
Schulbesuchszeit,
bzw.
nach
11
Schulbesuchsjahren,
erhalten
die
Lernenden
ein
Abschlusszeugnis,
das
die
erworbenen
Kenntnisse,
Fähigkeiten
und
Fertigkeiten
bescheinigt.
AO-SF
§
41
(3).
Wurden
die
erforderlichen
Schulbesuchsjahre
nicht
erreicht
UND
das
18.
Lebensjahr
noch
nicht
vollendet,
müssen
entsprechende Schulbesuchsmaßnahmen erfolgen.
Zielgleiche Förderschwerpunkte
In
allen
zielgleichen
Förderschwerpunkten
wird
ein
regulärer
Schulabschluss
angestrebt.
Hierbei
ist
insbesondere
auf
den
Zeugniskonferenzen
der
Jahrgänge
9
und
10 zu prüfen, ob der Förderbedarf aufgehoben werden kann.
3 Unterrichtsentwicklung
3.1 Unterrichten
Differenzierung
Nach
Möglichkeit
findet
eine
inklusive
Beschulung
in
der
Regel
sowohl
bei
zielgleich
als
auch
bei
zieldifferent
beschulten
Lernenden
im
Klassenverband
statt.
Alle
in
der
Klasse
unterrichtenden
Lehrkräfte
sind
in
der
Verantwortung
die
individuellen
Förderziele
und
die
Bedürfnisse
jedes
Lernenden
zu
berücksichtigen.
Dies
kann
bei
Bedarf
die
Notwendigkeit
einer
Binnendifferenzierung
bei
der
Ausgestaltung
des
Unterrichts
beinhalten.
Die
Auswahl
der
Unterrichtsinhalte
orientiert
sich
bei
zieldifferenter
Beschulung
ebenfalls
am
Lehrplan
der
Gesamtschule.
Jedoch
muss
individuell
entschieden
werden,
an
welchen
Lehrplanzielen
die
Lernenden
arbeiten.
Die
individuelle
Förderung
macht
teilweise
eine
äußere
Differenzierung
in
Kleingruppen,
oder
in
Einzelförderung
notwendig.
Dies
gilt
insbesondere
für
die
Fächer
der
Fächergruppe
I.
Differenzierungskurse
werden
abhängig
von
sonderpädagogischer
Personalkapazität
angeboten
und
können
jahrgangsübergreifend
stattfinden.
Gegebenenfalls
benötigen
zieldifferent
beschulte
Lernende
unterschiedlichste
Lernmaterialien,
die
handlungsorientiertes
Lernen
entsprechend
ihrer
Ziele und Möglichkeiten ermöglichen. Nach Bedarf ist bei zieldifferent beschulten Lernenden eine individuelle Stundenplangestaltung möglich.
Vertretungsreader
Für
alle
Lernenden
der
Albert-Einstein-Schule
gibt
es
einen
Reader,
der
bei
Bedarf
in
Vertretungsstunden
eingesetzt
werden
kann.
Die
Reader
sind
jeweils
auf
einen
Jahrgang
ausgerichtet
und
enthalten
Unterrichtsinhalte
aus
allen
Fächern.
Die
Aufgaben
dienen
der
Wiederholung
und
der
Festigung
des
Unterrichtsstoffes.
Die
Reader
werden
in
einer
Box
im
Klassenraum
aufbewahrt.
Einzelne
Aufgaben
können
auch
von
Lernenden
mit
Förderbedarf
bearbeitet
werden.
Zusätzlich
gibt
es
einen
Reader
für
Förderlernende.
Dieser
Reader
befindet
sich
in
den
jeweiligen
Inklusionsräumen
oder
wird
am
Anfang
des
Schuljahres
an
die
zieldifferent
unterrichteten Lernenden verteilt.
Weitere Differenzierungsmöglichkeiten für alle Lernenden
- LRS Förderungskurse
- Werkstattkarussell für die Fächer Mathematik und Deutsch im Jahrgang 5
3.2 Umgang bei Auffälligkeiten im Emotional- und Sozialverhalten
Lernende
mit
Unterstützungsbedarf
im
Emotional-und
Sozialverhalten
zeigen
Auffälligkeiten
in
unterschiedlichsten
Ausprägungen
und
Häufigkeiten.
Sie
unterscheiden
sich
mit
ihrer
Tendenz
selbst-
und
fremdgefährdendes
Verhalten
in
extrovertierter
oder
introvertierter
Art
zu
zeigen,
stark
von
ihren
Mitlernenden.
Daher
haben
diese
Lernenden
teilweise
besondere
Bedürfnisse,
auf
die
im
Unterrichtsgeschehen
Rücksicht
genommen
werden
muss.
Folgenden
Gelingensbedingungen tragen zu dem Erfolg der inklusiven Beschulung und einem störungsreduzierten Unterrichtsverlauf bei:
•
Enge Beziehung zur Lehrkraft
•
Transparenz der Regeln und Konsequenzen (Classroommanagement)
•
Auszeitmöglichkeiten
•
Unmittelbare Rückmeldung (Lob) bei positivem Verhalten (orientiert am individuellen Förderziel)
•
Verstärkersysteme (für die Klasse, aber auch individuell)
•
Regelmäßige und unmittelbare 1:1-Reflexion bei Regelverstößen
•
Transparenz und Reflexion des Förderziels mit den Lernenden und den Sorgeberechtigten (Förderplangespräch)
•
Enger Austausch über positive und negative Verhaltensentwicklung mit den Sorgeberechtigten
•
Tolerantes Klassenklima
3.3 Fördern planen
Förderpläne erstellen
Für
Förderlernende
werden
mindestens
zwei
Förderpläne
pro
Schuljahr
geschrieben.
Die
jeweilige
Fachlehrkraft
formuliert
in
Zusammenarbeit
mit
den
Förderlehrenden
die
Förderziele.
Der
Abgabetermin
für
die
fertigen
Pläne
ist
jeweils
vor
den
Herbst-
und
Osterferien.
Den
Sorgeberechtigten
wird
der
Plan
zur
Kenntnisnahme vorgelegt und von ihnen unterschrieben. Im Anschluss werden die Förderpläne in der Förderakte abgeheftet.
Bereiche der Förderpläne
Alle
anderen
Förderlernenden
erhalten
mindestens
ein
fachunabhängiges
Förderziel
aus
den
vorrangigen
Entwicklungsbereichen,
welches
sich
nach
den
individuellen
Voraussetzungen
richtet.
Die
Förderlernenden
Lernen
(LE)
und
Geistige
Entwicklung
(GG)
erhalten
zusätzlich
individuelle
Förderziele
in
den
Fächern
Mathematik,
Deutsch
und
zu
einem
vorrangigen
Entwicklungsbereich.
Beide
Vordrucke
(zielgleich
und
zieldifferent)
befinden
sich
auf
dem
Server
der
AES.
Verantwortliche
Lehrer:innen
für
das
Schreiben
der
Förderpläne
Der
Förderplan
wird
von
den
unterrichtenden
Fachlehrkräften
Mathematik
und
Deutsch
in
Absprache
und
Zusammenarbeit
mit
den
Förderlehrkräften
verfasst.
Die
fachunabhängigen
Ziele
schreiben
die
Klassenlehrkräfte
mit
Unterstützung
der
Förderlehrkräfte
und
in
Absprache
mit
den
unterrichtenden
Fachlehrkräften
der
Klasse.
Die
Klassenlehrkräfte
fügen
die
formulierten
Ziele
zu
einem
Förderplan
zusammen.
Die
Evaluation
der
Förderziele
wird
jeweils
vor
der
Abgabe
der
neuen
Förderpläne
von
den
Klassen-
und
den
Fachlehrkräften
Mathematik
und
Deutsch
durchgeführt. Jede Lehrkraft, die in der entsprechenden Klasse unterrichtet, ist verpflichtet den Förderplan durchzulesen und umzusetzen.
4 Kommunikationsstrukturen
4.1 Kommunizieren
Strukturen für die unterrichtenden Lehrkräfte
Zur
Vernetzung
der
unterrichtenden
Lehrkräfte
gibt
es
an
der
Albert-Einstein-Schule
verschiedene
Instrumente,
die
die
Zusammenarbeit
von
Klassen-,
Fach-
sowie
Förderlehrkräfte
und
dem
Elternhaus
erleichtern
sollen.
Über
ständige
oder
wechselnde
Fördermaßnahmen
können
sich
alle
Beteiligten
über
ein
Mitteilungsheft
austauschen.
So
können
Maßnahmen
aus
den
Förderplänen
direkt
übertragen
werden
und
alle
Lehrpersonen
sich
an
der
Umsetzung
und
Evaluation
beteiligen.
Angegliedert
an
das
Mitteilungsheft
gibt
es
Dokumentationsbögen,
die
für
jede/n
Lernenden
einzeln
geführt
werden
können,
um
den
Erfolg
von
Maßnahmen
zu
evaluieren, die Diagnostik weiterer Fördermaßnahmen zu erleichtern und den Grundstein für eine effiziente Beratung zu bieten.
Team der Sonderpädagogen
Bei Bedarf, mindestens aber viermal im Jahr tagen die Förderlehrkräfte und tauschen sich über
- die ihnen zugeordneten Förderlernenden
- Beratungsfälle
- Materialbeschaffung
- Unterrichtsgestaltung etc.
aus.
Inklusionsjahresplan
Zu
Beginn
des
Schuljahres
werden
Termine,
in
den
Jahresterminplan
der
Schule
integriert.
Ein
weiterer
Plan
enthält
Fristen,
Inhalte,
Zuständigkeiten
sowie
Formularanlagen und -ablagen, die die Inklusion betreffen.
Stand: 07.02.2020
Rahmenkonzept zur Inklusion der Albert-Einstein-Schule